
Hochhäuser sollen möglichst in raumwirksamen Clustern und Gruppen angeordnet sein, die im Umfeld von Bahnhöfen, Zentrumsgebieten, wichtigen Brückenachsen oder auch an öffentlichen Orten mit hoher Personenfrequenz – z.B. Kultur- oder Sportanlagen – entstehen.
Am Mittwoch, 7. Dezember 2022 haben Stadtrat André Odermatt und Katrin Gügler, Direktorin des Amts für Städtebau, die neuen Hochhausichtlinien der Stadt Zürich vorgestellt.
Die bisherigen Richtlinien stammen aus dem Jahr 2001. Nach zwanzigjähiger Praxis wurden diese aufgrund der biserhigen Erfahrungen und vor dem Hintergrund drängender Herausforderungen in den Bereichen Ökologie (Anforderungen Netto Null, Stadtklima, Ressourceneffizienz), Freiraum/ öffentlicher Raum (Aufenthaltsqualität und klimaökologische Gestaltung) und Gesellschaft (Begegnungszonen und Belebung) aktualisiert.
Die neuen Richtlinien zur Planung und Beurteilung von Hochhausvorhaben bilden die baurechtliche Grundlage für die konkrete Beurteilung von Standort und Höhe eines Hochhauses. Sie definieren weitere Qualitätsanforderungen über die Bau- und Zonenordnung hinaus zur Beurteilung von Hochhausprojekten. Die Richtlinien zeigen auf, wie der im kantonalen Planungs- und Baugesetz verliehene Ermessenspielraum (z.B. zum ortsbaulichen Gewinn) gehandhabt wird, erhöhen damit die Transparenz, die Rechtssicherheit und erleichtern die Gleichbehandlung.
Planwerkstadt war 2019 und 2020 in einem interdisziplinären Team an der Testplanung vertreten und hat das Amt für Städtebau anschliessend 2021 und 2022 bei der planungsrechlichten Umsetzung der neuen Richtlinien im Rahmen der Bau- und Zonenordnung unterstützt.
Vom 15. Dezember 2022 bis am 26. Februar 2023 wird die BZO-Teilrevision «Aktualisierung der Zürcher Hochhausrichtlinien» im Amtshaus IV öffentlich aufgelegt. Sie ist auch über die städtische Website abrufbar.